
Fonds für Sofa-Pflegekinder
Manchmal ruft die Förderung von Pflegekindern nach einer besonderen Massnahme, die jedoch an der Finanzierung scheitert. Daher zahlt Sofa – Soziale Fachdienstleistungen pro Platzierungstag und Pflegekind einen Betrag in einen internen Pflegekinderfonds. Dieser kann auf Antrag der Pflegefamilie finanzielle Unterstützung für das Pflegekind sprechen, wenn es keinen anderen Kostenträger gibt, beispielsweise bei speziellen Anschaffungen oder für Bildung und Kurse. Über einen Antrag entscheidet die Geschäftsleitung oder, bei höheren Beträgen, der Verwaltungsrat der Sofa Support AG.
So leisten wir unkomplizierte finanzielle Unterstützung, damit die Wünsche der Pflegekinder nicht unerfüllt bleiben.
Beispiel 1: „In meinem Herkunftsland ist alles besser ...“

Alfred*, 15-jährig, lebt seit Sommer 2011 in einer Sofa-Pflegefamilie. Die KESB haben ihn im Rahmen einer Kinderschutzmassnahme platziert: Seine Mutter ist suchterkrankt und kämpft mit psychischen Problemen. Alfreds Vater und seine Verwandtschaft leben im Ausland; er hat sie seit vier Jahren nicht mehr gesehen. Alfred redet immer wieder davon, dass er nach Schulabschluss zum Vater ziehen werde. In seinem Herkunftsland sei alles besser, und er werde dort sicher schnell eine Lehrstelle finden.
Um seine Zukunft realistisch planen zu können, muss Alfred die Möglichkeit haben, seine Vorstellungen vom Leben im Herkunftsland zu überprüfen. Anderenfalls blockiert er sich mit seiner Annahme, „dort sei alles besser“. In Rücksprache mit Alfreds Beiständin kommen wir zum Schluss, dass ein Ferienaufenthalt beim Vater und seiner Verwandtschaft wesentlich ist. Doch keine Behörde ist gewillt, die Flugkosten zu übernehmen.
Die rund 800 Franken für den Hin- und Rückflug werden durch den Sofa-Pflegekinderfonds übernommen. Nach seinem Besuch an Weihnachten 2011 ist für Alfred klar, dass er seine Berufsausbildung in der Schweiz absolvieren will: In seinem Herkunftsland sei es viel schwieriger, als er es sich vorgestellt habe. Innert Kürze hat Alfred ein Lehrstelle als Elektroniker per Sommer 2012 in Zürich gefunden.
Beispiel 2: Ein Drittel Laptop-Finanzierung

Céline*, mittlerweile 18-jährig, trat mit 14 in eine Sofa-Pflegefamilie in ihrer Herkunftsregion ein. In dieser Pflegefamilie blieb sie bis zu ihrem Schulabschluss mit 16. Dann wurde ihrer zunehmenden Selbstständigkeit Rechnung getragen und ein begleitetes Wohnen für sie eingerichtet. Im Sommer 2013 begann sie die Ausbildung zur Fachfrau Hauswirtschaft.
Aufgrund schulischer Vorgaben benötigt Céline einen netzwerktauglichen Computer. Während eines Standortgesprächs bringt sie ihr Anliegen zur Sprache. Daraufhin wird gemeinsam mit der Beiständin, dem Sofa-Pflegekinderfonds und Célines Vater die Finanzierung vereinbart: Jede Partei übernimmt je einen Drittel der Kosten. Céline schreibt ein Gesuch zuhanden der Geschäftsleitung von Sofa, um eine Kostengutsprache aus dem Pflegekinderfonds zu erhalten. Der Fonds erkennt die Dringlichkeit und bewilligt die Übernahme von 300 Franken.
Beispiel 3: Schulgeld für die Steiner-Schule

Luana* & Leandra*, 7- und 11-jährig, leben in eine Sofa-Pflegefamilie, deren Kinder die Rudolf-Steiner-Schule besuchen. Aufgrund der Thematik der beiden Mädchen erscheint es sinnvoll, sie ebenfalls in der Rudolf-Steiner-Schule unterrichten zu lassen und nicht in der öffentlichen Schule. Die Pflegefamilie stellt alsdann einen Antrag auf Übernahme des monatlichen Schulgeldes für Luana und Leandra, welcher vom Sofa-Pflegekinderfonds bewilligt wird.
*Namen geändert